Haftpflichtschaden am Oldtimer

Juli 6, 2009

Kein schöner Moment: Da kommt man nichts ahnend zu seinem Oldie den man leider mal nicht zu Hause in der Garage parken konnte, da ist es passiert. Ein Blechschaden am korrekt geparkten Fahrzeug. Mit Glück findet man eine Nachricht hinter dem Scheibenwischer die bestenfalls von der Polizei stammt und einem mitteilt, dass das eigenene “Fahrzeug an einem Unfall beteiligt war”. Dann weiß man schonmal mehr, z.B. wer war Unfallverursacher und wann und wie ist es passiert. Mit Glück kommen auch direkt Anwohner oder andere Zeugen die einem bestätigen, der Wagen XY ihr Auto berührt und den Schaden verursacht hat. Alles sieht nach Glück im Unglück aus, immerhin hat man die Daten eines vermeintlichen Verursachers und sieht das Auto schon wieder gut reapriert vor sich stehen. Doch bis es soweit ist, können einige Wochen vergehen. Was also ist zu tun, wenn das eigene Auto unverschuldet an einem Unfall beteiligt war?

Fotos vom Unfallort zu machen ist sicherlich nicht verkehrt und kurz bei umliegenden Häusern zu klingeln und nachzufragen, ob jemand etwas gesehen hat schadet auch nicht. Als nächstes sollte man einen KFZ-Gutacher aufsuchen, dieser kann allein anhand des amtlichen Kennzeichen des Verursachers feststellen, bei welcher Versicherung etc. das Fahrzeug des anderen versichert ist. Wichtig bevor man einen Gutachter einschaltet ist natürlich der ungefähre Schadenswert. Wurde nur ein geringer Schaden verursacht, der sich vielleicht auf 200 Euro beläuft ist ein Schadensgutachten etwas überteuert und ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht aus. Aber gerade bei einem Oldtimer ist die Schadenssumme schwer zu beziffern und gerade deshalb ist es oft ratsam, einen Gutachter aufzusuchen. Die Kosten für ein Gutachten hat die gegnerische Versicherung zu tragen, normalerweise rechnet ein Gutachter sofort mit der Versicherung ab und man muss nicht in Vorleistung treten.

Genauso ist es mit einem Anwalt. Ist man sich unsicher bei der Abwicklung oder ist der Schaden beträchtlich, ist auf jedenfall der Gang zum Anwalt ratsam, zumal auch diese Kosten von der gegnerischen Versicherung zu zahlen sind wenn der Anspruch gerechtfertigt ist und auch die Schadenssummer die Mehrkosten rechtfertigt.

Der Gutachter erstellt ein Schadensgutachten und ermittelt die Kosten einer Reparatur. Evtl. gibt es hierbei Abzüge aufgrund des Zustandes, da nach der Reparatur der Wagen evtl. in einem besseren Zustand ist als zuvor. Des Weiteren wird die anfallende Mehrwertsteuer nur bei einer wirklichen Reparatur von der Versicherung übernommen, repariert man selbst mit Ersatzteilen oder lässt den Schaden unrepariert, bekommt man die Nettosumme ausbezahlt.

Auch wenn man das Fahrzeug selber repariert, steht einem für die angenommene Reparaturzeit ein Ersatzfahrzeug zu. Dies gilt auch bei Oldtimern und der Gutachter setzt hierfür einen Betrag an. Muss z.B. ein Karroserrieteil lackiert werden, dauert dies leicht drei Tage und man erhält ca. 20-50 Euro pro Tag für den Nutzungsausfall. Hierfür muss der reparierte Schaden wiederrum von einem Gutachter aufgenommen werden – dann kann man den Nutzungsuasfall beantragen den man z.B. für ein Mietauto aufwenden musste.

Ich habe dieses Prozedere gerade erlebt und rate allen, einen Gutachter und meist auch einen Anwalt hinzuzuziehen um den Ablauf zu beschleunigen und gebührende Entschädigung zu bekommen.

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